Beitragsordnung des TC Bad Schönborn e.V. (10.03.2025)

    Aktive Mitglieder

    Jahresbeitrag in Euro

    Erwachsene *)

    195,00

    Ehepaare je Person *)

    160,00

    Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. *)

    (längstens bis 27 Jahre)

    90,00

    Kinder bis 14 J. **)

    50,00

    Jugendliche 15 – 17 J. **)

    90,00

    Arbeitsstunde

    20,00

    Vormittagsmitgliedschaft für Erwachsene

    Spielberechtigung nur von Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr (außer an Feiertagen).

    120,00

    „Schnupperjahr“ für Neumitglieder mit anschließender Vollmitgliedschaft

    Nur für das Jahr des Neueintritts und je Person nur ein Mal gültig. Berechtigt nicht zur Teilnahme an Mannschaftswettbewerben und Mannschaftstraining. Ab dem Folgejahr erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft, wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.

    120,00

    Zweitmitgliedschaft für Erwachsene

    Nur möglich für Personen die in der Mannschaft eines anderen Vereins spielen. Keine Spielberechtigung in einer Mannschaft des TC Bad Schönborn.

    150,00

    Passive Mitglieder

    40,00

     

     

     

    Ergänzung Familienbeitrag

    Beide Elternteile sind aktive Mitglieder

    Jahresbeitrag in Euro

    Beide Elternteile jeweils

    160,00 + Arbeitsstunden

    oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“ jeweils

    120,00

    Kinder bis 14 J.

    frei

    Jugendliche 15 – 17 J.

    50,00

    Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J.

    (längstens bis 27 Jahre)

    50,00 + Arbeitsstunden

     

     

    Ein Elternteil ist aktives Mitglied

    Jahresbeitrag in Euro

    Elternteil

    195,00 + Arbeitsstunden

    oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“

    120,00

    1. Kind

    normaler Beitrag Kinder/Jugendliche

    2. Kind bis 14 J.

    frei

    15 – 17 J.

    50,00

    Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J.

    (längstens bis 27 Jahre)

    50,00 + Arbeitsstunden

     

    (V. 2025)

     

    *) Gemäß Beschluss der Generalversammlung muss jedes aktive erwachsene Mitglied ab 18 Jahren pro Geschäftsjahr 5 Arbeitsstunden leisten oder ersatzweise pro Arbeitsstunde einen Betrag von 20,00 € bezahlen. Dieser Betrag wird zunächst mit dem Beitrag eingezogen und nach Ableistung der Arbeitsstunden zurückvergütet. Arbeitsaufträge werden vom Vorstand erteilt, wenn Arbeiten anfallen, die von Mitgliedern geleistet werden können.

    Bei der Vormittagsmitgliedschaft, der Zweitmitgliedschaft und im Schnupperjahr fallen keine Arbeitsstunden an.

     

    **) Für Jugendliche, die im Verlauf des Kalenderjahres in eine höhere Altersgruppe kommen, gilt folgende Regelung: Liegt der maßgebende Geburtstag vor dem 1. Mai, ist für das Gesamtjahr der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu bezahlen

     

    Die Beiträge werden alljährlich im Monat März im Lastschriftverfahren eingezogen.

     

    Bei Neueintritten:

    Der erstmalige Beitragseinzug erfolgt innerhalb eines Monats nach Abgabe des Aufnahmeantrags. Mit der ersten Abbuchung werden auch die persönliche Mandatsreferenz-Nr. und die Gläubiger-ID-Nr. des Vereins mitgeteilt.

     

    Arbeitsstunden

    Nach der Beitragsordnung des Vereins ist jedes erwachsene und aktive Mitglied verpflichtet, im Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden zu leisten oder ersatzweise je Stunde 20 Euro zu bezahlen.
    Hierfür gilt ab sofort folgende neue Regelung:


    Die Ableistung der Arbeitsstunden erfolgt zu den vom Vorstand festgesetzten Terminen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden (in der Regel samstags). Anlässe sind zum Beispiel die Platzrenovierung im Frühjahr und die Vorbereitung der Bezirksmeisterschaften. Die Zuweisung der Arbeiten erfolgt dann durch ein anwesendes Vorstandsmitglied oder ein autorisiertes Clubmitglied. Sofern zwischendurch geeignete Arbeiten anfallen, können Arbeitsstunden auch an anderen Tagen abgeleistet werden, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit einem Vorstandsmitglied.

    Die Mitglieder können durch die Ableistung ihrer Arbeitsstunden maximal den Betrag zurückvergütet bekommen, der im Beitrag für die Arbeitsstunden abgebucht wurde. Erbringt ein Mitglied mehr Arbeitsstunden, als es von der Beitragsordnung vorgesehen ist, geschieht dies auf Ehrenamtlicher, unentgeltlicher Basis.

    Mitglieder, die Interesse haben ihre Arbeitsstunden abzuleisten, werden gebeten, sich beim Vorstandsmitglied – Andreas Ziegelhöfer vormerken zu lassen (breitensport@tc-badschoenborn.de)

    Diese Mitglieder werden von uns dann informiert, wann die Arbeitsstunden geleistet werden können.
    Ab sofort wird auch honoriert, wenn sich Mitglieder in einem vom Vorstand berufenen Ausschuss oder im Rahmen eines bestimmten Projekts über einen längeren Zeitraum für den Verein engagieren. Diese Mitglieder leisten hierdurch ihre Arbeitsstunden ab.