Mitglied werden
Mitgliedschaft im TC Bad Schönborn e.V.
Egal ob Anfänger, Fortgeschrittener, Profi, Jung oder Alt. Jeder, der Spaß am Tennisspielen hat, ist bei uns willkommen.
Wir freuen uns daher, dass Du Dich für eine Mitgliedschaft im TC Bad Schönborn interessierst.
Solltest Du Fragen zur Mitgliedschaft haben, so kannst Du Dich jederzeit an ein beliebiges Mitglied unseres Vorstandteams wenden.
Du bist Dir noch nicht ganz sicher?
Dann starte doch vielleicht erstmal mit einem „Schnupperjahr" bei uns.
Ein reduzierter Mitgliedsbeitrag, volle Berechtigung zum Spielen auf allen Sandplätzen von April bis Oktober und einem kostenlosen wöchentlichen Training montags um 19:00 Uhr. Gerne kannst vor Abschluss des Schnupperjahres einmal am Training teilnehmen um Dich überzeugen zu lassen.
Du möchtest in unserem Verein Mitglied werden? Dann musst Du nur noch den Antrag herunterladen ausdrucken und im Vereinsgebäude in den Briefkasten werfen.
Aufnahmeantrag herunterladen (PDF)
Beitragsordnung des TC Bad Schönborn e.V.
Aktive Mitglieder | Jahresbeitrag in Euro |
Erwachsene *) | 195,00 |
Ehepaare je Person *) | 160,00 |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. *) (längstens bis 27 Jahre) | 90,00 |
Kinder bis 9 J. **) | 35,00 |
Kinder 10 – 14 J. **) | 50,00 |
Jugendliche 15 – 17 J. **) | 90,00 |
Arbeitsstunde | 10,00 |
Vormittagsmitgliedschaft für Erwachsene Spielberechtigung nur von Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr (außer an Feiertagen). | 120,00 |
„Schnupperjahr“ für Neumitglieder mit anschließender Vollmitgliedschaft Nur für das Jahr des Neueintritts und je Person nur ein Mal gültig. Berechtigt nicht zur Teilnahme an Mannschaftswettbewerben und Mannschaftstraining. Ab dem Folgejahr erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft, wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. | 120,00 |
Zweitmitgliedschaft für Erwachsene Nur möglich für Personen die in der Mannschaft eines anderen Vereins spielen. Keine Spielberechtigung in einer Mannschaft des TC Bad Schönborn. | 150,00 |
Passive Mitglieder | 40,00 |
Ergänzung Familienbeitrag
Beide Elternteile sind aktive Mitglieder | Jahresbeitrag in Euro |
Beide Elternteile jeweils | 160,00 + Arbeitsstunden |
oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“ jeweils | 120,00 |
Kinder bis 14 J. | frei |
Jugendliche 15 – 17 J. | 50,00 |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. (längstens bis 27 Jahre) | 50,00 + Arbeitsstunden |
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Ein Elternteil ist aktives Mitglied | Jahresbeitrag in Euro |
Elternteil | 195,00 + Arbeitsstunden |
oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“ | 120,00 |
1. Kind | normaler Beitrag Kinder/Jugendliche |
2. Kind bis 14 J. | frei |
15 – 17 J. | 50,00 |
Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. (längstens bis 27 Jahre) | 50,00 + Arbeitsstunden |
(V. 2015)
*) Gemäß Beschluss der Generalversammlung muss jedes aktive erwachsene Mitglied pro Geschäftsjahr 5 Arbeitsstunden leisten oder ersatzweise pro Arbeitsstunde einen Betrag von 10,00 € bezahlen. Dieser Betrag wird zunächst mit dem Beitrag eingezogen und nach Ableistung der Arbeitsstunden zurückvergütet. Arbeitsaufträge werden vom Vorstand erteilt, wenn Arbeiten anfallen, die von Mitgliedern geleistet werden können.
Aktive Mitglieder sind ab dem Geschäftsjahr, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, von der Arbeitsstundenpflicht befreit. Bei der Vormittagsmitgliedschaft, der Zweitmitgliedschaft und im Schnupperjahr fallen keine Arbeitsstunden an.
**) Für Jugendliche, die im Verlauf des Kalenderjahres in eine höhere Altersgruppe kommen, gilt folgende Regelung: Liegt der maßgebende Geburtstag vor dem 1. Mai, ist für das Gesamtjahr der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu bezahlen
Die Beiträge werden alljährlich zum 25.03. im Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Neueintritten:
Der erstmalige Beitragseinzug erfolgt innerhalb eines Monats nach Abgabe des Aufnahmeantrags. Mit der ersten Abbuchung werden auch die persönliche Mandatsreferenz-Nr. und die Gläubiger-ID-Nr. des Vereins mitgeteilt.
Arbeitsstunden
Hierfür gilt ab sofort folgende neue Regelung :
Die Ableistung der Arbeitsstunden erfolgt zu den vom Vorstand festgesetzten Terminen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden (in der Regel samstags). Anlässe sind zum Beispiel die Platzrenovierung im Frühjahr und die Vorbereitung der Bezirksmeisterschaften. Die Zuweisung der Arbeiten erfolgt dann durch ein anwesendes Vorstandsmitglied oder ein autorisiertes Clubmitglied. Sofern zwischendurch geeignete Arbeiten anfallen, können Arbeitsstunden auch an anderen Tagen abgeleistet werden, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit einem Vorstandsmitglied.
Ab sofort wird auch honoriert, wenn sich Mitglieder in einem vom Vorstand berufenen Ausschuss oder im Rahmen eines bestimmten Projekts über einen längeren Zeitraum für den Verein engagieren. Diese Mitglieder leisten hierdurch ihre Arbeitsstunden ab.